Was kostet der Gang zum Anwalt?
Dies anwaltliche Vergütung ist im Rechtsanwaltvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Hienach können Kosten für die (auch mündliche) Beratung, Erstellung von Gutachten oder Vertretung des mandanten (z.B. gegenüber anderen Personen und Stellen z.B. Unternehmen oder Behörden) verlangt werden.
Die Kosten für eine einfache Beratung von Privatkunden sind auf maximal 190 Euro netto begrenzt, für schriftliche Gutachten auf maximal 250 €. In Fällen, die einfach galagert sind oder in denen es um kleinere Beträge geht, wird jedoch eine günstigere Vergütung gefordert. Bei Geschäftskunden z.B. Unternehmen können höhere Sätze anfallen.
Die Kosten für eine Vertretung nach außen richten sich nach dem Gegenstandswert, etwa dem Wert der Forderung, um die Sie streiten. Daher können abhängig vom Fall unterschiedlich hohe Kosten anfallen. Seiten wie http://rvg.pentos.ag/ bieten Ihnen an, das Kostenrisiko im Voraus zu berechnen. Der Geschäftswert ist in den meisten Fällen klar zu erkennen, etwa bei einer Rechnung, die Sie nicht bezahlen wollen. In anderen Fällen gibt es Sondervorschriften, aus denen er sich ergibt, etwa drei Bruttomonatsgehälter bei einer Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses oder die Höhe der jährlichen Miete bei einer Räumungsklage. Die Einzelheiten können hierzu in der Erstberatung geklärt werden.
Ich behalte mir die Forderung eines Vorschusses vor.
Weniger vermögende Mandanten (Rentner, ALG II- Empfänger, Insolvente, geringfügig Beschäftigte u.a.) können Beratungshilfe und Prozeßkostenhilfe beantragen. In diesem Fall käme der Staat - zumindest vorläufig - für meine Kosten auf. Die Anträge hierfür finden Sie in der Rubrik Formulare. Im Fall der Beratungshilfe werden Sie dringend gebeten, sich vopr dem ersten Gesprächstermin einen sog. Beratungsschein bei Ihrem örtlichen Amtsgericht zu verschaffen. Bei der Beratungshilfe kann der Analt von Ihnen nur noch einen Selbstkostenbeitrag (Praxisgebühr) von 15 € fordern.
Um eine optimale Vertretung Ihrer Interessen zu gewährleisten, können Sie vor Annahme des Mandats nach den voraussichtlichen Kosten Ihres Falls und wirtschaftlichen Chancen auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe fragen. Ich bitte jedoch um Verständnis, dass ich erst nach Auftragserteilung über Ihre rechtlichen Erfolgsaussichten und weitere Vorgehensweise aufklären kann.
Scheuen Sie sich daher nicht, einen Termin zu einem persönlichen Gespräch mit mir zu vereinbaren. Sie können mich unter
- der Telefonnummer: 03874 20184
- der E-Mail-Adresse:
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- oder in unserem Büro in der Schweriner Straße 27, 19288 Ludwigslust
erreichen. Ich freue mich auf Ihren Besuch!
Ihr Rechtsanwalt Westburg